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BEW 03.3.0.0 Lehramt - Erweiterungsfach [Auswahlseite]

Lehramt - Erweiterungsfach


Das Studium eines Erweiterungsfaches richtet sich an Masterstudierende der TU Dortmund, der Ruhr-Universität Bochum, der Universität Duisburg-Essen sowie an Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiengangs.

Ob oder welches Unterrichtsfach zulassungsbeschränkt ist, können Sie den Informationen zu den jeweiligen Schulformen auf den Internetseiten zum Lehramtsstudium entnehmen. 

Unter den nachfolgenden Zugangsvoraussetzungen kann das Studium eines Erweiterungsfaches aufgenommen werden: 

Zugangsvoraussetzungen:

  1. für Studierende der TU Dortmund, Ruhr-Universität Bochum, Universität Duisburg-Essen 
    Voraussetzungen für die Studienaufnahme ist die Einschreibung in den Masterstudiengang nach LABG. Zusätzlich sollen mindestens 30 Leistungspunkte im Master erbracht worden sein.

  2. für Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiengangs in Nordrhein-Westfalen 
    Interessierte, die bereits ein Lehramtsstudium an einer Hochschule in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen haben, können sich ebenfalls für ein Erweiterungsfach bewerben beziehungsweise einschreiben. Hierzu zählen ebenfalls Absolventinnen und Absolventen mit Studienabschlüsse nach den Prüfungsordnungen LPO 1994, LPO 2003 sowie Studienabschlüsse nach dem Modellversuch.

  3. Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiengangs anderer Bundesländer 
    Absolventinnen und Absolventen von Hochschulen anderer Bundesländer benötigen darüber hinaus die Anerkennung ihres Abschlusses für den Zugang zum Vorbereitungsdienst oder den Schuldienst in NRW.

Bitte beachten Sie Folgendes:

  • Das Angebot kann, je nach studierter Schulform, ein weiteres Unterrichtsfach, eine weitere berufliche Fachrichtung, einen weiteren Lernbereich oder einen weiteren sonderpädagogischen Förderschwerpunkt umfassen.
  • Die Aufnahme eines Erweiterungsfaches ist nur zum Wintersemester möglich.
  • Es gelten die Bewerbungs- und Einschreibungsfristen sowie die örtlichen Zulassungsbeschränkungen der TU Dortmund.
  • Vor der Einschreibung ist ein obligatorisches Beratungsgespräch im Dortmunder Kompetenzzentrum für Lehrerbildung und Lehr-/Lernforschung (DoKoLL) zu führen. Danach erhalten Sie einen Nachweis über das geführte Gespräch. Dieser ist Teil Ihrer Unterlagen für die Einschreibung im Studierendensekretariat.

 

Kontakt

 

Infohotline Studierendenservice

Erstauskünfte zu Bewerbung und Einschreibung

Tel.: +49 (0) 231 755-2345

Internetseite der Infohotline Studierendenservice


Studierendensekretariat

Fragen zur Bewerbung

zulassungsverfahren@tu-dortmund.de

Fragen zur Einschreibung

studierendensekretariat@tu-dortmund.de


Internetseite des Studierenden­sekretariates

 

Nützliches

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