Barrierefreiheit
Die Technische Universität Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.campus.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage einer Zertifizierung der Barrierefreiheit durch ein Prüflaboratorium, das durch die DAkkS nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist, erstellt.
Die Webseiten ist mit WCAG 2.0 Level AA sowie BITV 2.0 vollständig vereinbar.
Hinweis: Dieses Muster kann ggf. nicht unverändert übernommen werden.
Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Texte, sofern die ursprünglich ausgelieferten Softwareoberflächen redaktionell und anderweitig verändert wurden, so daß Auswirkungen auf diese Texte entstehen. Diese Seite in leichter Sprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.
Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability.
Auf dieser Seite stehen Informationen in Leichter Sprache.
Wir erklären die wichtigsten Inhalte dieser Webseite.
Sie lernen, wie Sie diese Webseite bedienen.
Und Sie lernen, wie Sie uns Barrieren melden können.
Hier erhalten Sie in deutscher Gebärdensprache Informationen zu den wesentlichen Inhalten dieser Webseite, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Hinweis: Diese Videos können eventuell nicht übernommen werden. Prüfen Sie die Inhalte der Videos anhand der Untertitel. Bei Bedarf können Sie die Videos durch eigene Videos ersetzen.
Die HIS eG übernimmt keine Gewähr für diese Seite. Diese Seite für Videos mit Erläuterungen in Gebärdensprache wurde gemäß den Vorgaben in §4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) - Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache erstellt. Die Landesgleichstellungsgesetze und Verordnungen weichen zum Teil von den Wortlauten der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung- BITV 2.0 ab und sind auch untereinander verschieden.
Bitte beachten Sie das Urheberecht (Auszug aus dem Impressum): Die in der Software verwendeten Fotos, Videos, Icons und Grafiken sind urheberrechtlich geschützt. Die Verwendung dieser Werke außerhalb der Software, insbesondere, jedoch nicht darauf beschränkt zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.
Siehe Wiki-Artikel Tutorial: Hochschulspezifisches Corporate Design erstellen, Abschnitt Barrierefreiheit und Usability und Barrierefreiheit: Videos in Deutscher Gebärdensprache.
Feedback zur Barrierefreiheit
Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.
Kontakt und Feedback:
TU Dortmund
ITMC CC CampusManagement
E-Mail: service.itmc@tu-dortmund.de
Tel. 0231/755-2444
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf